Rechtliches
Welche Gesetze stehen hinter Thru.de? Industriebetriebe stellen ihre Emissions- und Abfalldaten nicht von sich aus für Thru.de zur Verfügung.
Sie müssen es tun. Genauer: Sie müssen diese Daten an die zuständigen Behörden in den Bundesländern liefern. Die Länderbehörden geben diese Daten nach Prüfung weiter an das Umweltbundesamt, das wiederum alle Daten sammelt, prüft und anschließend an die EU-Kommission weiterleitet. Das Umweltbundesamt ist in Deutschland auch dazu verpflichtet, diese Informationen in zu veröffentlichen. Dies tun wir hier auf diesen Seiten.
Das alles geschieht auf Basis von Rechtsvorschriften:
E-PRTR-Verordnung
Die E-PRTR-Verordnung der EU aus dem Jahr 2006 verlangt, die Öffentlichkeit über die Freisetzung von 91 Schadstoffen und Schadstoffgruppen in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringung von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes zu informieren. Diese Daten müssen von den Betreibern berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen an ihre zuständigen Behörden berichtet werden.
PRTR-Gesetz
Das deutsche PRTR-Änderungsgesetz (SchadRegProtAG) von 2020 regelt, wie Betriebe in Deutschland über die Schadstoffemissionen und Abfallverbringung berichten und die Daten veröffentlicht werden. Das Gesetz enthält also unter anderem die Bestimmungen über die Errichtung eines nationalen Schadstoffregisters, die für die Veröffentlichung im nationalen und Europäischen Schadstoffregister erforderliche Erhebung und Übermittlung von Informationen, die Vertraulichkeit bestimmter übermittelter Informationen, sowie Bußgeldvorschriften und Vorschriften über den Schutz von Informanten im Zusammenhang mit der Verletzung von Vorschriften des PRTR-Gesetzes oder der E-PRTR-Verordnung. Außerdem ist darin geregelt, dass das Schadstoffregister neben den Daten der Industriebetriebe auch Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen enthält.
PRTR-Protokoll
Zudem gibt es noch das so genannte PRTR-Protokoll. Es spielt in der Praxis zwar eine untergeordnete Rolle, ist aber Ausgangspunkt der europäischen und deutschen Regelungen gewesen.
Für die Berichterstattung der Daten der Betriebseinrichtungen an die zuständigen nationalen Behörden und weiter an die EU-Kommission sind das PRTR-Änderungsgesetz (SchadRegProtAG) von 2020 und die E-PRTR-Verordnung relevant.