Fragen und Antworten
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Thrude und PRTR.
Sollten Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, kontaktieren Sie uns gerne unter thrude[at]uba.de
Was ist Thru.de?
Thru.de ist ein Internet-Portal, das Ihnen viele Daten zur Qualität der Umwelt in Deutschland bietet – genau genommen darüber, wie viele Schadstoffe Industriebetriebe in die Umwelt entlassen und wie viele Abfälle sie außerhalb ihres Betriebes entsorgen. Das Portal ist für jeden und jede frei zugänglich. Über welche Daten kann man sich nun in Thru.de informieren? Das Internet-Portal enthält einmal ein Register mit Umweltinformationen aus derzeit gut 5.300 Industriebetrieben. Hier kann jede und jeder nachlesen, mit wie viel von manchen Schadstoffen diese Unternehmen einzeln die Umwelt belasten.
Das Portal bietet aber noch mehr: Wir stellen an zentraler Stelle eine Liste aller Industrieanlagen in Deutschland zur Verfügung, die der Industrie-Emissions-Richtlinie unterliegen und die u.a. Links zu den Genehmigungen all dieser Anlagen enthält. Thru.de informiert aber auch über „diffuse“ Emissionsquellen, also etwa darüber, wie viele Schadstoffe der gesamte Verkehr, alle Haushalte oder die gesamte Landwirtschaft in die Luft oder in das Wasser freisetzen. Und das Internet-Portal verweist zudem auf Links zu weiteren Informationen über die Qualität der Umwelt. Auch Daten zu kommunalem Abwasser können Sie hier finden.
Das Internetportal Thru.de wird vom Umweltbundesamt betreut. Wir informieren hier jährlich darüber, in welchem Ausmaß gut 5.300 Betriebe in Deutschland Schadstoffe in die Umwelt freisetzen. Wir arbeiten dazu mit Fachbehörden aus den Bundesländern zusammen. Sie sind es, welche die Daten von den Betrieben erhalten und diese auch auf deren Qualität prüfen. Die Software, mit dem Betriebe die Daten erfassen und an die Behörden weiterleiten, heißt BUBE. Die Abkürzung steht für „BetrieblicheUmweltdatenBerichtErstattung“.
Die rechtlichen Grundlagen für das Internet-Portal stammen aus der europäischen E-PRTR-Verordnung aus dem Jahr 2006.
Warum heißt PRTR jetzt Thru.de?
Die Abkürzung „PRTR“ steht für „Pollutant Release and Transfer Register“ – oder auf Deutsch „Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“.
Der Name Thru.de steht für Klarheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. So war Thrude in der nordischen Mythologie die Göttin der Bäume und Blumen; der Name bedeutet „Kraft“. Das Internet-Portal informiert daher verlässlich, transparent und „kraftvoll“ mit glaubwürdigen Daten über Emissionen von Schadstoffen in die Umwelt – und geht mittlerweile weit über PRTR hinaus.
Was bedeutet eigentlich der englische Begriff PRTR?
Hinter der Abkürzung PRTR steht der Begriff „Pollutant Release and Transfer Register“. Die Abkürzung wird weltweit seit Langem für diese Art von Register verwendet und hat sich dadurch eingebürgert.
Um in Deutschland aber so wenig wie möglich mit einer Abkürzung für einen englischen Begriff auftreten zu müssen, wurde der Begriff „Thru.de“ ausgewählt.
Die Abkürzung PRTR und die Bezeichnung „Pollutant Release and Transfer Register“ (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) werden weiterhin international sowie auf EU-Ebene verwendet. Sie stammen aus dem „PRTR-Protokoll“ der UN-ECE. Die UN-ECE ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Das PRTR-Protokoll ist ein internationales Abkommen und heißt auf Deutsch „Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister„. Deutschland hat dieses Abkommen im August 2007 ratifiziert. In den deutschen Übersetzungen des Abkommens, in der europäischen E-PRTR-Verordnung sowie im deutschen PRTR-Gesetz wird der Begriff „Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“ verwendet.
Viele Mitgliedsstaaten haben nationale PRTRs eingerichtet. Einige Mitgliedsstaaten haben ihren nationalen Informationsregistern eigene Namen gegeben. Häufig verwenden sie dabei die Übersetzung von PRTR in die jeweilige Landessprache. siehe auch Links – PRTR international.
Welche Betriebe kann man in Thru.de finden?
Im Thru.de-Portal finden Sie Schadstoffemissionen von knapp 5.300 Betrieben aufgelistet. Es handelt sich meist um größere Betriebe.
Grundsätzlich müssen alle Betriebe über ihre Schadstoffemissionen berichten, die eine Tätigkeit ausüben, die die EU in der Europäischen E-PRTR-Verordnung nennt. Dieses Gesetz gilt in allen EU-Staaten seit 2006. Die Liste der industriellen Tätigkeiten finden Sie in Anhang I der Verordnung. Berichtspflichtig sind etwa Kraftwerke, Raffinerien, Chemiebetriebe oder die Lebensmittelindustrie, aber auch Deponien und Kläranlagen.
Diese Betriebe müssen aber nur dann über ihre Freisetzungen in Thru.de berichten, wenn sie eine gewisse Kapazität überschreiten und wenn sie zudem eine erhebliche Menge eines Schadstoffs in die Umwelt freisetzen oder sehr viel Abfall außerhalb ihres Betriebes entsorgen.
Die Emissionsschwellenwerte, ab wann ein Betrieb berichten muss, sind im Anhang II der E-PRTR-Verordnung nachzulesen. Es gibt sowohl Schwellenwerte für Freisetzungen in die Luft, ins Wasser, in den Boden als auch für Schadsstoffe im Abwasser, das in externe Kläranlagen geleitet wird. Berichten müssen Betriebe auch, wenn sie jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle entsorgen – oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle.
Diese zahlreichen Schwellenwerte sollen dafür sorgen, dass nur große Industriebetriebe im Portal Thru.de enthalten sind, die einen bedeutenden Teil zur Emission von Schadstoffen oder Entsorgung von Abfällen beitragen.
Darüber hinaus sind Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen auf Thru.de zu finden (siehe auch Wissen – Diffuse Quellen).
Welche Schadstoffe sind in Thru.de enthalten?
Thru.de informiert über Emissionen von 91 Schadstoffen und Schadstoffgruppen aus Industriebetrieben. Diese Schadstoffe sind in der europäischen E-PRTR-Verordnung aufgelistet. Zu ihnen zählen neben Klimagasen wie Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) auch klassische Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickstoffoxide und Schwermetalle sowie viele andere Verbindungen. (Siehe auch Wissen – Schadstoffe und Abfall)
Welche Industriebranchen sind in Thru.de enthalten?
In Thru.de finden Sie Informationen über Emissionen aus all jenen Industriebranchen, die die EU in Anhang I der E-PRTR-Verordnung aufzählt. Zu diesen Branchen – die im EU-Gesetz auch „industrielle Tätigkeiten“ genannt werden – zählen unter anderem der Energiesektor, die chemische Industrie, sowie die Industrien, die Metalle herstellen und verarbeiten oder Mineralien verarbeiten. Zu den berichtspflichtigen Branchen zählen auch die Industrien, die Papier und Holz verarbeiten sowie die intensive Tierhaltung als auch die Lebensmittel- und Getränkeindustrie.(Siehe auch: Wissen – Industriebranchen)
Für die ebenfalls in Thru.de enthaltenen Emissionen aus diffusen Quellen ergeben sich weitere „Branchen“, die jeweils genannt sind.
Wie gelangen Industriedaten zu Thru.de?
Die Industriedaten gelangen in drei Schritten in das Portal Thru.de:
Als erstes übermitteln Betriebe ihre Daten an die zuständigen Behörden in den Bundesländern. Dazu nutzen sie online das Datenerfassungssystem BUBE-Online (BetrieblicheUmweltdatenBerichtErstattung).
Danach fassen die Länderbehörden die Daten aller Betriebe, die sie erhalten haben, in BUBE-Online zusammen, prüfen sie auf Plausibilität und senden sie weiter an das Umweltbundesamt.
Und im dritten Schritt fasst das Umweltbundesamt alle diese Daten aus den 16 Bundesländern im Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zusammen, prüft diese ebenfalls und veröffentlicht sie im Internet-Portal Thru.de. Das Umweltbundesamt leitet die Daten zusätzlich auch an die EU-Kommission weiter, damit diese die Daten in das Europäische Industrie-Emissions-Portal (Industrial Emission Portal, IEP) einstellen kann.
In Deutschland erfolgt dieser gesamte Berichtsprozess online. Sowohl Betreiber als auch Behörden nutzen dafür das Erfassungssystem BUBE-Online. Die Betreiber erhalten für das Login persönliche Zugangsdaten. Hat ein Betrieb seine Dateneingabe abgeschlossen und seine Daten an die Behörde gesendet – also „berichtet“ –, wird die zuständige Landesbehörde automatisch informiert und verfügt ihrerseits über einen Zugang zu den Daten des Betreibers. Die Behörde prüft die Daten, führt danach alle von ihnen geprüften Datensätze zu einem Länderdatensatz zusammen und übermittelt diesen anschließend an das Umweltbundesamt.
Führt Thru.de zu mehr Bürokratie?
Zunächst führt Thru.de zu mehr glaubwürdiger Umweltinformation für die Öffentlichkeit. Um den damit verbundenen Aufwand für Betriebe und Behörden dennoch zu minimieren, wurde das Datenerfassungssystem BUBE-Online entwickelt.
In Deutschland erfolgt der gesamten Berichtsprozess online. Die Betriebe verschicken ihre Emissions- und Abfalldaten schnell und einfach mit dem Datenerfassungssystem an die Behörden. Die Behörden nutzen es ebenso. Das System BUBE-Online leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau in Deutschland. Es wurde im Rahmen einer Kooperation gemeinsam von Bund, Ländern und Industriebetrieben entwickelt.
BUBE-Online ist sogar vielseitig verwendbar. Betriebe nutzen das Datenerfassungssystem auch, um weitere Berichtspflichten gegenüber den Behörden zu erfüllen:
- wenn sie ihre Emissionserklärungen an Behörden abgeben. In diesen Emissionserklärungen teilen Betriebe mit, welche Schadstoffe in welchen Mengen aus genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen frei werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür stehen in der Verordnung über Emissionserklärungen, der so genannten elften Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (11. BImSchV)
- wenn sie die Behörden darüber informieren, wie viele Schadstoffe die größeren Kraftwerke freisetzen. Das betrifft vor allem die Energieerzeugung aus Kohle, Gas und Öl. Die rechtlichen Grundlagen dafür stehen in der Großfeuerungsanlagenverordnung, der 13. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (13. BImSchV).
Wie aktuell sind die Daten?
Die Daten sind etwas älter als ein Jahr, wenn sie in Thru.de veröffentlicht werden.
Ein Beispiel: Wie viele Schadstoffe wird ein Betrieb im Jahr 2023 – also dem Berichtsjahr – freigesetzt haben? Der Betrieb muss diese Daten im ersten Schritt bis Ende April 2024 an die zuständige Länderbehörde weiterleiten. Diese Behörde prüft diese Daten und schickt sie dann an das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt wiederum erhält die Daten über Freisetzungen und über Abfallentsorgungen aus allen Bundesländern und hat dann bis Ende November 2024 Zeit, die Daten nochmals zu prüfen und den deutschen Gesamtdatenbestand nach Brüssel an die EU-Kommission zu schicken. Anschließend stellt das Umweltbundesamt die Daten in Thru.de ein. Es dauert also jeweils (bis zu) 11 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres, bis die Daten auf Thru.de veröffentlicht werden.
Das erste Berichtsjahr war 2007. In Thru.de sind die Daten deutscher Betriebe aus den Jahren 2008 bis 2022 nachzulesen – und im Europäischen Industrie-Emissions-Portal (Industrial Emission Portal, IEP) die Emissionsdaten von Betrieben aus der ganzen EU.
Diese Vorschriften stammen aus der E-PRTR-Verordnung der EU und dem deutschen PRTR-Gesetz.
Wie häufig berichten Industriebetriebe?
Betriebe müssen jedes Jahr den zuständigen Länderbehörden über die Emissionen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr – dem Berichtsjahr – berichten. Sie haben dafür jeweils Zeit bis Ende April. Ein Beispiel: Betreiber haben bis Ende April 2024 Zeit, die Behörden über die gesamten Emissionen und Abfallentsorgungen aus dem Jahr 2023 zu informieren.
Die Länderbehörden leiten diese Daten jeweils bis Ende Oktober an das Umweltbundesamt weiter, das heißt für die Daten aus 2023 bis Ende Oktober 2024. Das Umweltbundesamt wiederum hat dann bis Ende Januar des folgenden Jahres (im Beispiel also bis 31. Januar 2025) Zeit, die Daten aller in Deutschland berichtspflichtigen Betriebe im Internet-Portal Thru.de zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat die deutschen Daten auch an die EU-Kommission in Brüssel bis Ende November 2024 zu schicken. Dieser Prozess wiederholt sich seit 2007 jedes Jahr.
Zudem können die EU-Staaten Fehler, die nachträglich auffallen, korrigieren. In Thru.de ist der jeweilige Stand der Daten bei den Abfragen erkennbar. Für Korrekturen im Europäischen Industrie-Emissions-Portal bietet die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten jedes Jahr an, im Rahmen einer regulären Berichtskampagne auch korrigierte Datensätze der dem aktuellen Berichtsjahr zwei letzten vorangegangen Berichtsjahre zu übermitteln und in ihr europäisches Register hochzuladen. Werden z.B. im Jahr 2024 die neuen PRTR-Daten 2023 an die EU übermittelt, können auch korrigierte PRTR-Daten der Berichtsjahre 2022 und 2021 mitgeliefert werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auch bei den Downloads.
Wie wird die Qualität der Daten geprüft?
Für die Qualität der Daten in Thru.de sind vor allem die Betreiber zuständig. Sie haben die Pflicht, die Qualität der übermittelten Informationen zu gewährleisten, also die richtigen Werte zu übermitteln.
Doch auch die zuständigen Landesbehörden haben eine Aufgabe: Sie müssen prüfen, ob alle verlangten Daten vorliegen und wie gut deren Qualität wirklich ist, wie glaubwürdig sie also sind. Die Behörden können dazu auch andere Daten heranziehen. Vier Beispiele:
- die bei der zuständigen Behörde im Rahmen von Genehmigungsverfahren und Überwachung vorliegenden Daten,
- die Emissionsdaten zu einzelnen Industrieanlagen, die Betriebe aus der Eigenüberwachung an die zuständigen Behörden übermitteln,
- Informationen, die durch das europäische Öko-Audit-System (EMAS) oder aus anderen Quellen vorliegen, wie die Fachinformationssysteme der Länder,
- sowie Gegenüberstellungen der gemeldeten Daten mit den Daten aus vorherigen Berichtsjahren.
Zweifeln Behörden aber weiterhin an jenen Daten, die ein Industriebetrieb vorlegt, können sie einen Schritt weitergehen. Sie können die Glaubwürdigkeit von Daten prüfen, in dem sie in Betreiberunterlagen Einsicht nehmen, und danach eventuell eine Richtigstellung verlangen.
Wie einzelne Behörden nun die Daten der Betreiber überprüfen, ist folglich nicht vorgegeben.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das PRTR und Thru.de?
In Deutschland regelt das PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) die Berichterstattung und Veröffentlichung der Daten. Das Gesetz enthält die Bestimmungen über die Errichtung eines nationalen PRTR, die für die Veröffentlichung im nationalen und E-PRTR erforderliche Erhebung und Übermittlung von Informationen. Im Gesetz ist auch festgelegt, welche Informationen geheim gehalten werden können, wie hoch ein Bußgeld ausfallen kann – und dass das Umweltbundesamt verpflichtet ist, die für das PRTR erhobenen Daten zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt kommt dieser Pflicht mit Thru.de nach.
Die europäische E-PRTR-Verordnung ist quasi die europäische Vorlage zum deutschen Gesetz. Diese Verordnung verlangt spezielle Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und die Verbringung von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes. Diese Daten müssen von den Betreibern berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen berichtet werden.
Die eigentliche Idee für frei zugängliche Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister stammt jedoch aus einem internationalen Abkommen: dem PRTR-Protokoll der UN-ECE. Dieses Protokoll spielt in der täglichen Praxis zwar eine untergeordnete Rolle, ist aber der Ausgangspunkt der europäischen und deutschen Regelungen. Für die Berichterstattung der Daten der Betriebseinrichtungen an die zuständigen nationalen Behörden und weiter an die EU-Kommission sind das PRTR-Gesetz und die E-PRTR-Verordnung relevant. (siehe auch Wissen – Rechtliches)
Wofür werden die Daten von Thru.de verwendet?
Jeder und jede kann die Daten nach freiem Belieben nutzen. (siehe auch Impressum)
Gedacht ist daran, dass viele Bürger und Bürgerinnen die Daten in Thru.de nutzen,
- um zu erfahren, mit wie viel von welchen Schadstoffen etwa ein Betrieb in der Nachbarschaft die Umwelt belastet,
- um Trends und Fortschritte – oder auch Rückschritte – bei der Verringerung von Umweltbelastungen zu beobachten, abzuleiten und zu bewerten.
Auch Behörden, Nichtregierungsorganisationen, die Wissenschaft, Versicherungsgesellschaften, Industriebetriebe selber und viele andere können mit Thru.de-Daten Emissionen von Industriebetrieben untereinander vergleichen und – so die Hoffnung – bessere Entscheidungen in Umweltfragen vornehmen.
Sind hohe Emissionen eines Betriebes eine akute Gefahr für die Umwelt?
Diese Frage ist nicht einfach zu beurteilen.
Wichtig ist ja weniger, wie viel ein Betrieb von einem Schadstoff in die Luft freisetzt oder in ein Gewässer einleitet, sondern vielmehr, wie viel von diesem Schadstoff insgesamt in Luft oder Wasser vorliegt. Jeder Betrieb trägt nur zu einem Teil zur Gesamtbelastung bei.
Fachleute sprechen von der Qualität der Umwelt – oder von der Höhe der Immissionen an einem Ort. Die Höhe der Immissionen wird aber von vielfältigen Faktoren beeinflusst – etwa von meteorologischen Gegebenheiten. Weht stetig ein starker Wind, verteilen sich Schadstoffe schneller in einem größeren Raum.
Aus der Höhe der Emissionen eines Betriebes lässt sich also nicht direkt ableiten, wie die Umwelt etwa direkt neben dem Betrieb gefährdet ist. Diese Daten sind dennoch aus zwei Gründen sehr wichtig. Sie werden gebraucht, um „Immissionsszenarien“ zu berechnen – also um rechnerisch zu ermitteln, wie hoch die Schadstoffbelastungen an verschiedenen Orten sind. Und sie sind wichtig, um konkrete Maßnahmen zur Senkung der Immissionen – also der Schadstoffbelastung vor Ort – zu beschließen. Das ist dann konkreter Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Bedeuten hohe Emissionen auch schlechte Umweltstandards?
Die grundsätzliche Schlussfolgerung „hohe Emissionen = schlechter Umweltstandard“ istnicht zulässig, denn bei der Bewertung der Daten zu Freisetzungen und Abfallverbringungen muss beachtet werden, dass diese Daten nichts über die Größe eines Betriebes aussagen. Zwei Beispiele:
Ein großer Betrieb mit einer hohen Produktionskapazität kann viele Schadstoffe emittieren, obwohl er modernste Umwelttechnik mit hoher Reinigungsleistung einsetzt und Produktionsprozesse optimiert hat – er also verhältnismäßig wenig Schadstoffe pro Produkt freisetzt.
Ein kleiner Betrieb kann im Gegensatz dazu deutlich weniger Schadstoffe emittieren, obwohl die eingesetzte Technik nicht auf dem neuesten Stand ist – und er verhältnismäßig viele Schadstoffe pro Produkt emittiert.
Klare Aussagen zu schlechten Umweltstandards in einem Betrieb erfordern daher immer eine Einzelfallbetrachtung und müssen die Größe eines Betriebes einbeziehen.
Sind die berichteten Emissionen genehmigt?
Ja. Industriebetriebe in Deutschland besitzen bezüglich ihrer Emissionen und Abfälle grundsätzlich behördliche Genehmigungen und werden hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen regelmäßig überwacht. Die Betriebe erhalten in Deutschland vor allem nach folgenden Gesetzeswerken ihre Genehmigungen:
- Emissionen in die Luft werden durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen begrenzt,
- Einleitungen von Abwasser in Gewässer werden durch das Wasserhaushaltsgesetz, 16 Landeswassergesetze sowie die Abwasserverordnung mit 57 branchenbezogenen Anhängen begrenzt, und
- das Entsorgen, Verwerten oder Recyceln von Abfällen wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt.
Diese Gesetze sind die Grundlage für behördliche Genehmigungen für Freisetzungen in die Luft, die Einleitungen in Gewässer und das Entsorgen von Abfällen.
Können Betreiber Emissionsdaten in Thru.de geheim halten?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Grundsätzlich werden alle in den Berichten der Betreiber enthaltenen Angaben in Thru.de bekannt gegeben – und sind also für jedermann nachzulesen. Das gilt auch für das europäische PRTR (E-PRTR)
Betriebe können aber beantragen, manche Informationen in Thru.de geheim (beziehungsweise vertraulich) zu halten. Das ist möglich bei personenbezogenen Daten wie dem Namen des Betreibers, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Schutz öffentlicher Interessen, etwa zur Verteidigung und bei laufenden Gerichtsverfahren.
Es sind die Länderbehörden, die über Anträge der Betriebe auf Geheimhaltung entscheiden. Stimmen die Behörden einem Antrag zu, leiten sie die entsprechenden Daten nicht an das Umweltbundesamt weiter. Diese werden dann weder in Thru.de noch im europäischen PRTR veröffentlicht. Die Länderbehörden informieren das Umweltbundesamt aber darüber, warum ein Betrieb gewisse Daten nicht veröffentlicht. Diese Gründe sind dann auch im Thru.de nachzulesen.
Und jetzt das Ganze noch einmal in etwas mehr Juristendeutsch:
Grundsätzlich werden alle in den Berichten der Betreiber enthaltenen Angaben in Thru.de bekannt gegeben (§ 2 Abs. 2 SchadRegProtAG). Die Ausnahmen davon betreffen den Schutz bestimmter privater und öffentlicher Belange (§ 5 Abs. 2 und 3 SchadRegProtAG). Zu den privaten Belangen gehören unter anderem personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; zu den öffentlichen Belangen gehören unter anderem laufende Gerichtsverfahren, internationale Beziehungen sowie die Verteidigung. In diesen Fällen werden anstatt der schutzwürdigen Daten die Schutzgründe an das Umweltbundesamt weitergeleitet.
Zuständig für den Schutz sind zumeist die Behörden der Länder. Sie entscheiden darüber, ob und welche Informationen zum Schutz privater oder öffentlicher Belange nicht an das UBA übermittelt und damit weder in Thru.de bekannt gegeben noch an die EU zur Veröffentlichung im Europäischen Industrie-Emissions-Portal (Industrial Emission Portal, IEP) weitergeleitet werden.
Ich kann einen mir bekannten Betrieb in Thru.de nicht finden. Warum?
In Deutschland gibt es weit mehr als 20.000 Betriebe. Zurzeit informiert Thru.de über Emissionen nd Abfallentsorgungen von knapp 5.300 dieser Betriebe. Das hat formale Gründe: Ein Betrieb muss in Thru.de nur dann über Emissionen und Abfallentsorgung berichten, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt:
Der Betrieb übt eine Tätigkeit laut Anhang I der E-PRTR-Verordnung aus.
- Der Betrieb überschreitet einen bestimmten Kapazitätsschwellenwert laut Anhang I der E-PRTR-Verordnung. Erfüllt der Betrieb beide Kriterien, ist er berichtspflichtig, d.h. er muss jedes Jahr erneut prüfen, ob er tatsächlich Emissionen berichten muss, denn: Tatsächlich berichten muss der Betrieb erst dann, wenn er zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Der Betrieb setzt mindestens einen Schadstoff aus Anhang II der E-PRTR-Verordnung in Luft, Wasser oder in den Boden frei, und zwar in Mengen oberhalb eines in Anhang II der E-PRTR-Verordnung genannten Schwellenwertes.
- Der Betrieb verbringt mit dem Abwasser mindestens einen Schadstoff aus Anhang II der E-PRTR-Verordnung außerhalb der Betriebseinrichtung, und zwar in Mengen oberhalb eines in Anhang II der E-PRTR-Verordnung genannten Schwellenwertes.
Der Betrieb verbringt nicht gefährliche oder gefährliche Abfälle außerhalb der Betriebseinrichtung, und zwar in Mengen von mehr als
- 2.000 t/ Jahr für nicht gefährliche Abfälle,
- 2 t/ Jahr für gefährliche Abfälle.
Die EU hat diese Kriterien nicht zufällig so gewählt. Sie wollte erreichen, dass mit einem angemessenen Aufwand die Hauptverursacher von Schadstofffreisetzungen und -verbringungen sowie der Großteil der mengenmäßig zu erwartenden Emissionen und Verbringungen vom Europäischen Industrie-Emissions-Portal (Industrial Emission Portal, IEP) erfasst werden.
Wenn also ein Ihnen bekannter Betrieb fehlt, könnte dies daran liegen, dass er insbesondere die oben zuletzt genannten Kriterien nicht erfüllt.
Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, sich mit einer konkreten Nachfrage über die Kontakt-Seite an uns zu wenden.
Was passiert, wenn ein Betrieb seiner Berichtspflicht nicht nachkommt?
Sobald ein Betrieb berichtspflichtig gemäß E-PRTR-VO ist, muss er die relevanten Informationen an seine zuständige Behörde berichten. Falls er dem nicht nachkommt, greifen die im deutschen PRTR-Gesetz in § 7 festgelegten Sanktionen.
Unterscheiden sich die gemeldeten CO2-Emissionen, die die Betriebe nach der E-PRTR-Verordnung melden, von denen, die sie nach dem Emissionshandel melden?
Ja, es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied.
Für den Emissionshandel – also den Handel mit Zertifikaten zur Berechtigung, CO2 (Kohlendioxid) freizusetzen, – ist die jährliche CO2-Fracht aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Öl entscheidend. Nutzt ein Betrieb aber z.B. Biomethan als Erdgasersatz oder Holz, um weniger Kohle zu verwenden, braucht er auch weniger CO2-Zertifikate.
Die EU hat hingegen Anfang 2010 in ihrer E-PRTR-Verordnung festgelegt, dass Betriebe über ihre gesamten jährliche CO2-Emission berichten, egal woher das Klimagas CO2 stammt. In Thru.de umfassen die Angaben zu CO2-Emissionen also sowohl jene Freisetzungen des Klimagases, die beim Verbrennen fossiler Energieträger wie Kohle oder Gas entstehen, als auch jene, die beim Verbrennen von Biomasse entstehen. Diese Freisetzungen werden als „jährliche CO2-Fracht (kg/a)“ angegeben.
Da aber die CO2-Freisetzungen aus fossilen Energieträgern im Zentrum der Klimapolitik stehen, informiert Thru.de auch separat über CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern.
Ist die separate Veröffentlichung der „CO2-Emissionen aus nicht-biogenen Anteil“ (bzw. „ fossilen Emissionen“) für den Betreiber freiwillig oder verpflichtend?
In PRTR sind die Betreiber aufgefordert die CO2-Gesamtmenge (inkl. Biomasse) in kg/Jahr zu berichten. Sie können zudem „CO2-Emissionen aus nicht-biogenen Anteil“ in einem zweiten Feld separat aufführen. Die Meldung zu „CO2-Emissionen aus nicht-biogenen Anteil“ erfolgt durch den Betreiber auf freiwilliger Basis.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet im sogenannten „Experten-WIKI“ unter der Arbeitshilfe zu CO2 aus Biomasse im PRTR.
Gibt es in anderen Staaten auch PRTRs?
PRTRs gibt es auch in anderen Staaten.
Das älteste nationale PRTR stammt aus den USA. Es heißt Toxics Release Inventory (kurz: „TRI“) und besteht seit 1986. Eine Auswahl europäischer und internationaler PRTRs haben wir unter Links – PRTR international für Sie zusammengestellt.
Welche umweltrelevanten Aspekte fehlen in Thru.de?
Die in Thru.de enthaltenen Daten der Betriebe basieren auf Vorgaben der europäischen E-PRTR-Verordnung. Die EU hat in der Verordnung exakt geregelt, welcher Betrieb über welche Emissionen von Schadstoffen und Abfallentsorgungen berichten muss.
Das heißt auch, dass die Verordnung weder alle Betriebe noch alle Emissionen bzw. Abfallentsorgungen abdeckt. So informiert Thru.de beispielsweise nicht
- über Atomkraftwerke. Sie zählen in der E-PRTR-Verordnung nicht zur Industriebranche „Energiesektor“ (siehe auch Frage 24),
- über Lärm. Die PRTR-Verordnung führt Lärm nicht als „Schadstoff auf. Kein Betrieb muss also über Lärmemissionen berichten,
- über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten fachlichen Praxis,
- und über Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GMOs – Genetically Modified Organisms).
Warum sind in Thru.de keine Atom- / Kernkraftwerke (AKW) aufgeführt?
Dafür gibt es zwei Gründe:
In Thru.de müssen grundsätzlich nur Betriebe berichten, die einer in Anhang I der EU-Verordnung Nr. 166/2006 (E-PRTR-VO) aufgeführten industriellen Tätigkeit (Branche) zugeordnet werden. Eine der Branchen ist der Energiesektor. Und unter den Energiesektor fallen nach dieser Verordnung „Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von [mehr als] 50 Megawatt (MW)“. Atomkraftwerke fallen nicht unter diese Definition. In ihnen wird zum einen kein Brennstoff „verbrannt“. Zum anderen wird die freiwerdende Strahlungswärme nicht als Wärmequelle genutzt – Atomkraftwerke sind reine Stromerzeuger. Und: ggf. frei werdende radioaktive Strahlung ist im Anhang II der E-PRTR-VO nicht als Schadstoff definiert.
Wie und in welchen Formaten stehen die PRTR-Daten zum Download bereit?
Auf der Seite Downloads stehen Ihnen die auf Thru.de genannten Dokumente zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch den PRTR-Gesamtdatenbestand in Form einer SQLite-Datenbank mit Kurzanleitung.
Die Ergebnistabellen der „Suche“, „Umgebungssuche“ und „Emissionen kompakt“ können sowohl als pdf- als auch als Excel-Datei heruntergeladen werden.