8. Lebensmittel- und Getränkesektor

Nr.

Kurzbezeichnung

Kapazitätsschwellenwert

8.a)

Anlagen zum Schlachten

mit einer Schlachtkapazität (Tierkörper) von 50 t pro Tag

8.b)

Behandlung und Verarbeitung für die Herstellung von Nahrungsmittel- und Getränkeprodukten aus:

i) tierischen Rohstoffen (außer Milch)

mit einer Produktionskapazität von 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

ii) pflanzlichen Rohstoffen

mit einer Produktionskapazität von 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahresdurchschnittswert)

8.c)

Behandlung und Verarbeitung von Milch

mit einer Aufnahmekapazität von 200 t Milch pro Tag (Jahresdurchschnittswert)