7. Intensive Viehhaltung und Aquakultur

Nr.

Kurzbezeichnung

Kapazitätsschwellenwert

7.a)

Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen

i) mit 40.000 Plätzen für Geflügel

ii) mit 2.000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)

iii) mit 750 Plätzen für Sauen

7.b)

Intensive Aquakultur

mit einer Produktionskapazität von 1.000 t Fisch oder Muscheln pro Jahr