
Thru.de veröffentlicht eine Liste deutscher Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Ab sofort finden Sie auf Thru.de eine Liste deutscher Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde gemäß Industrieemissions-Richtlinie (EU/2010/75). Über die Liste können Sie verschiedene Informationen zu diesen Anlagen öffentlich im Internet einsehen:
- Name und Adresse der Anlage
- Genehmigte Kapazität
- Optional die Art der Anlage sowie die primäre Art des (mit)verbrannten Abfalls
Sie finden die Exceldatei auf unserer Downloadseite oder als direkten Link hier:
„Liste der Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde gemäß Art. 55(3) IE-RL“ (xlsx) (Berichtsjahre: 2017 - 2021, Stand der Daten: 31.08.2022)
Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist Artikel 55 Absatz 3 der Industrieemissions-Richtlinie der Europäischen Union (IE-RL).
Zielsetzung ist es, an einer zentralen Stelle Informationen über diese Anlagen gemäß IE-RL zu bündeln und für die interessierte Öffentlichkeit auffindbar zu machen, wie es auch die Veröffentlichungspflichten der IE-RL vorsieht. Dazu werden die von den Ländern im Rahmen der Berichterstattung gemäß Durchführungsbeschluss EU/2018/1135 Anhang II Punkt 2.1 erhobenen Daten zu Anlagen gemäß IE-RL verwendet, welche an das UBA übermittelt werden. Die EU-Kommission wird vom UBA über die Veröffentlichung informiert.
Über die oben genannten Informationen hinaus, enthält die Excel-Datei Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen der Spalten.
Die veröffentlichten Daten entsprechen dem aktuellen Stand (August 2022) der Berichterstattung der Bundesländer an das UBA zu den Berichtsjahren 2017 - 2021. Die Anlagenliste wird alle drei Jahre für alle Berichtsjahre aktualisiert.
Stand: August 2022