Veröffentlichung des zweiten Umsetzungsberichts zum Schadstoffregister PRTR!

Am 15. Dezember 2016 haben wir den zweiten Umsetzungsbericht zum deutschen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR fertig gestellt und an das UN-ECE-Sekretariat nach Genf übermittelt. In diesem Bericht geht es vorrangig um Veränderungen und Entwicklungen, die sich in den letzten 3 Jahren im deutschen PRTR ergeben haben. Die Öffentlichkeit war zuvor bis zum 21. Oktober 2016 aufgerufen Kommentare und Fragen an uns zu senden, welche in diesem Bericht berücksichtigt wurden.

Zweiter deutscher Umsetzungsbericht zum PRTR-Protokoll (2016), Deutsch
Second German Implementation Report of the PRTR protocol (2016), English

Zusammen mit dem ersten Umsetzungsbericht stehen diese Dateien auch im Downloadbereich zur Verfügung.

Warum das alles?

Im sogenannten „Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“ der UN-ECE (kurz: PRTR-Protokoll) haben sich Deutschland, die EU sowie einige weitere Staaten verpflichtet, frei zugängliche Register über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen aufzubauen und zu betreiben.

Hier finden Sie diese Informationen zu Schadstoffemissionen und Abfallmengen von mittlerweile über 5.200 Industriebetrieben in Deutschland für die Jahre 2007 bis 2014. Die Betriebe sind verpflichtet, diese Daten zu melden, sobald ihre Abfälle oder bestimmte Schadstoffe, die sie in Luft, Boden oder Wasser freisetzen, eine festgelegte Menge überschreiten. Wir im Umweltbundesamt stellen Ihnen diese Informationen dann frei zur Verfügung: auf diverse Weise recherchierbar, mit Karten unterlegt und zusammen mit Hintergrundinformationen und diversen Links.

Das PRTR-Protokoll sieht aber auch vor, dass alle Staaten, die es ratifiziert haben, alle paar Jahre einen Umsetzungsbericht erstellen. Damit wird auf den Vertragsstaatenkonferenzen - die nächste findet im September 2017 statt - überprüft, ob und wie die Staaten die Anforderungen des PRTR-Protokolls umgesetzt haben und wo Verbesserungspotential besteht. Bis Mitte Dezember 2016 schicken dazu die einzelnen Staaten ihre Umsetzungsberichte an das UN-ECE-Sekretariat nach Genf. Dort wird aus den einzelnen Berichten eine übersichtliche Zusammenfassung („Synthesis-Report“) für die Konferenz erstellt.

 

Stand: Dezember 2016