Es gibt Neuigkeiten bei Umweltdaten von Industriebetrieben

Das E-PRTR wird nach 23 Jahren von der Industrie-Emissions-Portal-Verordnung (kurz: IEP-Verordnung) abgelöst!

Seit 2006 verpflichtet die europäische E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Industriebetriebe ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden und im Abwasser sowie ihre entsorgten Abfälle an die EU zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Die berichteten Daten werden zudem im nationalen Register www.thru.de veröffentlicht.

Im Jahr 2022 und somit 23 Jahren nach Inkrafttreten der E-PRTR-Verordnung beschloss die EU die E-PRTR-Verordnung einer Revision zu unterzuziehen und legte im April 2022 einen ersten Vorschlag vor. Nach einem mehrstufigen Rechtssetzungsverfahren und etlichen Konsultationsprozessen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat trat am 22. Mai 2024 die neue Europäische IEP-Verordnung (EU/2024/1244) zum Aufbau eines Industrie-Emissions-Portals (IEP – Industrial Emission Portal) als Nachfolgerin der E-PRTR Verordnung in Kraft.

Parallel mit der Überarbeitung der E-PRTR-Verordnung fand die Revision der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-RL) statt. Die neue IE-RL (2024/1785/EU) vom 24. April 2024 wurde am 15. Juli 2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und ist innerhalb von 22 Monate von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Häufig wird in Fachartikeln anstelle der deutschen Bezeichnung IE-RL die englische Kurzbezeichnung IED (Industrial Emission Directive) verwendet.

Die neue IEP-Verordnung und die neue IE-RL sind zukünftig eng miteinander verzahnt. So wurde die Tätigkeitsliste der berichtspflichtigen Betriebe unter der IEP-Verordnung weitestgehend mit den Tätigkeiten der neuen IE-RL harmonisiert. Zukünftig fallen alle Tätigkeiten in Anhang I und Ia der IE-RL grundsätzlich unter die Berichtspflichten des IEP.

Was ist das Ziel der neuen IEP-VO?

Ziel der IEP-Verordnung ist es den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen im Umweltbereich zu verbessern sowie das IEP-Portal zu einem Monitoringinstrument der Industrie-Emissionsrichtlinie auszubauen.

Das Portal soll zukünftig umfassender informieren, indem auf Daten anderer Berichtspflichten verlinkt wird und somit im Portal Umweltinformationen, z.B. aus den Bereichen Chemikalien- und Abfallmanagement, zu finden sind.

Welches sind die Neuerungen?

Zukünftig wird die Berichterstattung an die EU auf Anlagenebene und nicht mehr auf Betriebsebene erfolgen.

Zusätzliche industrielle Tätigkeiten erweitern den Anwendungsbereich der IEP-Verordnung:

  • Hierunter fallen als neue Tätigkeiten u.a. die Aufnahme der mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 20 und 50 MW, die Wasserstoffelektrolyse, der Erzbergbau und die Batterieherstellung. Zudem werden bestehende Tätigkeiten erweitert. Hier sei als Beispiel der Untertage-Bergbau mit der Erweiterung um den Abbau von Erdöl und Erdgas in On-shore und Off-shore Anlagen genannt.
  • Zukünftig werden in der Berichterstattung Daten zur Ressourcennutzung, insbesondere zum Energie- und Wasserverbrauch und relevanten Rohstoffen, verpflichtend erfasst. Diese Informationen sollen in Verbindung mit den zu berichtenden Produktionsvolumen einen Beitrag zur Bewertung und zum Monitoring von Fortschritten der Ressourceneffizienz erzielen.

Auch neue Schadstoffe wird die Öffentlichkeit zukünftig im IEP-Portal finden. Bereits in die Schadstoffliste aufgenommen sind Dicofol und zwei PFAS (hier: PFOA und Salze sowie PFHxS).

Die Liste der Schadstoffe im Anhang II der IEP-VO wurde somit um 3 Schadstoffe auf jetzt 94 Schadstoffe ergänzt.

Anhang II der IEP-VO enthält schadstoffbezogen die sogenannten Schadstoffschwellenwerte, bei deren Überschreitung ein Betrieb berichtspflichtig ist.

Da die künftige Berichterstattung auf Anlagenebene stattfinden wird, ist eine Anpassung der Schadstoffschwellenwerte, die aktuell noch auf die Betriebsebene ausgerichtet sind, erforderlich.

Der Anhang II der Verordnung soll daher spätestens bis Ende 2025 über einen delegierten Rechtsakt überarbeitet werden.

Welche wichtigen Informationen fehlen?

Die intensive Rinderhaltung ist aktuell aus dem Anwendungsbereich der neuen IEP-VO bzw. der neuen IE-RL ausgenommen. Die Aufnahme der intensiven Rinderhaltung scheiterte am Widerstand des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments; eine Aufnahme soll jedoch bis Ende 2026 einer Überprüfung/Neubewertung durch die EU unterzogen werden.

Wann geht es los?

Die Öffentlichkeit wird erstmalig im Jahr 2028 die Daten des Berichtsjahres 2027, die nach der neuen IEP-VO berichtet werden, auf www.thru.de finden.

Links

Industrie Emissions Portal Verordnung (EU/2024/1244)

Pressemitteilung zur neuen IEP-Verordnung

Industrieemissionsrichtlinie IE-RL (2024/1785/EU)

Europäisches Industrie Emissions Portal der EU (englische Webseite)

Deutsches PRTR-Portal: www.thru.de