Auf Thru.de veröffentlicht – Liste deutscher Industrieanlagen 2022 nach Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL)

Wir veröffentlichen jährlich eine aktualisierte Liste deutscher Industrieanlagen mit Informationen zu Genehmigungen und Ausnahmen, die unter die Industrie-Emissions-Richtlinie fallen, da sie besonders umweltrelevant sind – etwa Kohlekraftwerke oder Anlagen der chemischen Industrie, Intensivtierhaltung, Nahrungsmittelindustrie oder Abfallverbrennung. Über die Liste beziehungsweise über die dort verlinkten Internetseiten können Sie verschiedene Informationen zu diesen Anlagen öffentlich im Internet einsehen, zum Beispiel:

  • Name und Adresse der Anlage und des zugehörigen Betriebs
  • Informationen zur Genehmigung der Anlage
  • Gründe für Ausnahmen bei der Anwendung der „Besten verfügbaren Techniken“ zur Emissionsminderung
  • Berichte der Vor-Ort-Besichtigungen von zuständigen Behörden
  • Emissionsüberwachungsdaten

Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist Artikel 24 der Industrie-Emissions-Richtlinie der Europäischen Union (IE-RL, 2010/75/EU).

Zielsetzung ist es, an einer zentralen Stelle Informationen über Anlagen gemäß IE-RL zu bündeln und für die interessierte Öffentlichkeit auffindbar zu machen, wie es auch die Veröffentlichungspflichten der IE-RL vorsieht. Dazu werden die von den Länder im Rahmen der Berichterstattung gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1135 Anhang I erhobenen Daten zu Anlagen und Betrieben gemäß IE-RL verwendet, welche an das UBA und von diesem weiter an die EU-Kommission übermittelt werden.

Über die oben genannten Informationen hinaus, enthält die Excel-Datei weitere allgemeine Informationen sowie speziell Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen der Spalten und deren Kontext zum Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1135 Anhang I als separate Tabellenblätter.

Die veröffentlichten Daten entsprechen dem aktuellen Stand (September 2023) der Berichterstattung der Bundesländer an das UBA zum Berichtsjahr 2022. Die Anlagenliste wird fortlaufend aktualisiert immer dann, wenn es eine Korrekturphase der Berichterstattung von den Bundesländern gibt, oder Daten für ein neues Jahr berichtet werden. Berichtsdaten gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1135 Anhang I sind auch von der EU-Kommission auf ihrer europaweit einsehbaren Plattform (European Industrial Emissions Portal) veröffentlicht.

Stand: Oktober 2023