Thru.de veröffentlicht eine Liste deutscher Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Ab sofort finden Sie auf Thru.de eine Liste deutscher Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde gemäß Industrieemissions-Richtlinie (EU/2010/75). Über die Liste können Sie verschiedene Informationen zu diesen Anlagen öffentlich im Internet einsehen:
- Name und Adresse der Anlage
- Genehmigte Kapazität
- Optional die Art der Anlage sowie die primäre Art des (mit)verbrannten Abfalls
Sie finden die Exceldatei auch auf unserer Downloadseite oder als direkten Link unter „Liste der Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde gemäß Art. 55(3) IE-RL“ (.xlsx) (Berichtsjahre: 2017 – 2024, Stand der Daten: 02.09.2025).
Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist Artikel 55 Absatz 3 der Industrieemissions-Richtlinie der Europäischen Union (IE-RL).
Zielsetzung ist es, an einer zentralen Stelle Informationen über diese Anlagen gemäß IE-RL zu bündeln und für die interessierte Öffentlichkeit auffindbar zu machen, wie es auch die Veröffentlichungspflichten der IE-RL vorsieht. Dazu werden die von den Ländern im Rahmen der Berichterstattung gemäß Durchführungsbeschluss EU/2018/1135 Anhang II Punkt 2.1 erhobenen Daten zu Anlagen gemäß IE-RL verwendet, welche an das UBA übermittelt werden. Die EU-Kommission wird vom UBA über die Veröffentlichung informiert.
Über die oben genannten Informationen hinaus, enthält die Excel-Datei Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen der Spalten.
Die veröffentlichten Daten entsprechen dem aktuellen Stand (September 2025) der Berichterstattung der Bundesländer an das UBA zu den Berichtsjahren 2017 – 2024. Die Anlagenliste wird alle drei Jahre für alle Berichtsjahre aktualisiert.
Stand: September 2025